Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Buchbinder Security („Buchbinder“) im Bereich Sicherheit. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Auftraggebers erkennt Buchbinder nicht an, es sei denn Buchbinder erklärt sich schriftlich und ausdrücklich mit ihrer Geltung einverstanden. Die stillschweigende Annahme von Aufträgen oder Leistung an den Auftraggeber bedeuten daher kein Einverständnis mit den entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers.


2. Angebote, Vertragsabschlüsse und -änderungen

2.1 Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in welchem dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung durch Buchbinder zugeht. Mündliche Angebote oder Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen der von Buchbinder angebotenen Leistung gelten nur, wenn sie von Buchbinder schriftlich bestätigt werden.

2.2 Angebote von Buchbinder verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht beim Auftraggeber gegenüber Buchbinder schriftlich angenommen werden.


3. Preise und Preisangaben

Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%). Preisangaben sind ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenkosten. Sollten solche Kosten anfallen, werden sie hinzuberechnet.


4. Leistungsinhalt

4.1 Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revierwach-, Separatwach- oder Sonderdienst aus.

4.1.1 Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei – soweit nichts anders vereinbart ist – bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten

4.1.2 Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachmänner/-frau(en) oder Pförtner/innen, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt.

4.1.3 Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Wertdienste, Sicherungsposten, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienste.

4.2 Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Buchbinder werden in besonderen Verträgen vereinbart.

4.3 Angaben und Beschreibungen (Qualitäten) im Angebot gelten ab dem Zeitpunkt, an dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht, als verbindlich vereinbart.


5. Begehungsvorschrift

5.1 Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift/der Alarmplan maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend, die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen.

5.2 Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift/des Alarmplanes bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.


6. Schlüssel und Notfallanschriften

6.1 Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

6.2 Der Auftraggeber gibt Buchbinder die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen Buchbinder umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen Buchbinder über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.


7. Leistungsänderungen / Preisänderungen

7.1 Buchbinder behält sich Änderungen zum Angebot für den Fall vor, dass aus nicht von Buchbinder zu vertretenen Gründen Teile des Angebots durch andere gleichwertige Leistungen ersetzt werden müssen. In diesem Fall wird Buchbinder den Auftraggeber rechtzeitig über die Änderungen informieren und eine dem ursprünglichen Angebot möglichst gleichwertige Leistung anbieten.

7.2 Hat der Auftraggeber Bedenken gegen die Änderungen, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt Buchbinder die Bedenken nicht, so ist Buchbinder für seine Angaben und Anordnungen im Hinblick auf die Leistungsänderung verantwortlich.

7.3 Änderungen seitens des Auftraggebers sind Buchbinder vor deren Ausführung, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen, schriftlich anzukündigen. Änderungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Buchbinder möglich.

7.4 Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat Buchbinder Anspruch auf gesonderte Vergütung.

7.5 Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.


8. Unterbrechung der Bewachung

8.1 Bei Unterbrechungen der Bewachung, die Buchbinder nicht zu vertreten hat, insbesondere Ablauf- und Betriebsstörungen, die auf höherer Gewalt beruhen (Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttaten oder Anschläge o. ä.) oder Ablaufstörungen, die auf den Auftraggeber zurückzuführen sind, kann Buchbinder die Leistungserbringung unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

8.2 Im Falle der Unterbrechung verpflichtet sich Buchbinder, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – insbesondere auch auf den Ersatz von Aufwendungen oder Schäden – bestehen nicht.

8.3 Wenn die Störungen länger als drei Monate andauern, sind die Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.


9. Beanstandungen

9.1 Beanstandungen des Auftraggebers wegen Mängeln oder anderen Abweichungen vomVertrag sind detailliert und unverzüglich nach Feststellung und Auftragsdurchführung schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitig erbrachter Mängelrüge gelten die erbrachten Leistungen als genehmigt.

9.2 Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach Benachrichtigung in Textform nicht in angemessener Zeit – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.


10. Leistungen Dritter

Buchbinder ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Unternehmen zu bedienen, die die Gewerbeerlaubnis gemäß §34a GewO besitzen und zuverlässig sind.


11. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

11.1 Sämtliche Entgelte sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an Buchbinder zu zahlen.

11.2 Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich der Rechnungen in Verzug, ist Buchbinder berechtigt, alle Leistungen, insbesondere auch vorbereitende Leistungen einzustellen oder ggf. vom Vertrag zurückzutreten. Während der Leistungsruhezeit sind Fortzahlungen zu leisten. Für den Verzugszeitraum werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % Basiszinssatz berechnet. Schadensersatzansprüche der Buchbinder bleiben davon unberührt.

11.3. Zahlungen gelten erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen. Dabei anfallende Gebühren oder Kosten – insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland – gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.


12. Ausfallschäden

Bei Stornierungen des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen vor vorgesehenem Dienstbeginn ist Buchbinder berechtigt eine Ausfallgebühr i. H. v. 30% des Auftragsvolumens zu verlangen. Dieses erhöht sich bei einer Stornierung zwischen dem 14. und 7. Tag auf 45% dessen. Innerhalb der letzten 7 Tage vor Auftragsbeginn werden 70% des Auftragsvolumens an Stornogebühren erhoben. Sollte ein solcher Rücktritt vom Vertrag erst am Tage des vereinbarten Auftragsbeginns erfolgen, so ist Buchbinder berechtigt, das Entgelt in Höhe von 100% des Auftragsvolumens zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


13. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist unzulässig.


14. Haftung

14.1 Buchbinder unterhält für alle im Vertrag vereinbarten Leistungen gemäß § 6 Bewachungsverordnung eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen – s. Anlage (Haftpflichtversicherungsschein)

14.2 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Gegenständen, die Buchbinder eingebracht hat und die durch den Auftraggeber, Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige Dritte verursacht wurden.


15. Hausrecht

Das Personal der Buchbinder hat während der Dienstzeit das Hausrecht in gleichen Umfang wie der Auftraggeber.


16. Personal/ Abwerbungsverbot

16.1 Das Weisungsrecht über die Mitarbeiter von Buchbinder obliegt ausschließlich Buchbinder außer Gefahr von Leib und Leben.

16.2 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von Buchbinder zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

16.3 Verstößt der Auftraggeber gegen die Bestimmungen der Ziffer 16.2, so ist er verpflichtet, die achtfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe zu zahlen.


17. Datenschutz/ Geheimhaltung

17.1 Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

17.2 Insbesondere gelten Art. 5 Abs. 1 lit. F, Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit der Daten) sowie Art. 12 ff. DSGVO (Informationspflichten).


18. Verbraucherstreitbegleitung

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des §36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeteiligung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§37 VSBG).


19. Schlussbestimmungen

19.1 Unsere Vereinbarungen mit dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem Recht, soweit nicht nach den unabdingbaren Regelungen des internationalen Privatrechts zwingend anderes Recht gilt.

19.2 Gerichtstand für alle Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit unseren Leistungen ist Potsdam, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts o. ä. ist und nicht etwas anders rechtlich wirksam vereinbart wird.

19.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bedingung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmungen wirksam. Und die unwirksame Bestimmung soll dem wirksamen nahekommen.

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Stanislav Korsunski

Disponent

Terminliche Koordination mit den Kunden, Einsatzplanung des gesamten Teams sowie Überprüfung der Stundenverbuchungen im Unternehmen übernimmt Stanislav Korsunski.

Dank seiner langjährigen Berufserfahrung, Kompetenz und Zuverlässigkeit werden die Mitarbeitereinsätze immer pünktlich, präzise und einwandfrei umgesetzt.
Mit seinem Organisations- und Koordinationsgeschick stärkt Stanislav Korsunski den Teamgeist und fördert das Mitarbeiterengagement.

Jewgeny Buchbinder

Director

Schon in seiner frühen Kindheit begeisterte sich Jewgeny Buchbinder für den Kampfsport und probierte sich im Judo. Seine schulische Ausbildung erhielt er an der Potsdamer Elite-Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“, die er mit dem Abitur abgeschlossen hat. Ab dem 16. Lebensjahr wurde er bereits zu einem gefragten Trainer des national bekannten Judoclub UJKC Potsdam und unterrichtete seither. Sein Fokus lag dabei auf kind- und jugendgerechten Judotechniken.

Seit 2012 erlangte Jewgeny Buchbinder anerkannte Trainerlizenzen A, B und C im Leistungssport. Als Trainer zeichnete er sich durch seine humorvolle, bodenständige und einfühlsame Arbeitsweise aus, die immer sehr praxisbezogen auf die sportliche Entwicklung seiner Kursteilnehmer eingeht und sich bei Allen deshalb großer Beliebtheit erfreut.

Während seiner Sportlaufbahn nahm Jewgeny an zahlreichen nationalen und internationalen Wettbewerben teil und besitzt viele Pokale und Auszeichnungen. Im Juni 2009 feierte er seinen ersten Bundesligasieg. Auf internationaler Ebene gewann Jewgeny die Judo-Einzelmeisterschaft bei dem größten jüdischen Sportfest Makkabiade in Israel. So war für ihn klar, dass er gerne seine Leidenschaft zum Beruf machen würde.

2014 hat Jewgeny Buchbinder sich selbständig gemacht und die „Buchbinder Security“ in Potsdam gegründet. Das junge Unternehmen wurde durch sein umfangreiches Wissen und angesammelten Erfahrungsschatz bereichert und ist mittlerweile im Raum Berlin-Brandenburg bekannt geworden.

Im Jahr 2018 hat Jewgeny Buchbinder die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO bestanden und beginnt demnächst sein Meisterstudium. So wird er seine Kompetenzen in eigenes Ausbildungszentrum effektiv einbringen, um das Wachstum des Unternehmens weiter auszubauen.